Allgemeine Geschäftsbedingungen der LubeControl GmbH 
1. Allgemeines

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LubeControl GmbH beziehen sich nur auf gewerbliche Kunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches).

1.2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bedingungen nach Art. 246 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), 312a Absatz 2 des BGB und den daraus folgenden Bestimmungen.

1.3. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LubeControl GmbH gelten für die vereinbarten Leistungen inkl. Beratungsleistungen, Auskünften, Lieferungen und ähnlichem, sowie für erbrachte Nebenleistungen oder vertraglich vereinbarte Nebenpflichten.

1.4. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen anderer werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn LubeControl ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht und werden insbesondere nicht schweigend anerkannt. Hiervon abweichende telefonische und mündliche Abmachungen sind nur insofern verbindlich, als sie von LubeControl schriftlich bestätigt werden. Alle Vertragsänderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Schriftformklausel benötigen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.5. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

2. Vertragsschluss

2.1. Ein wirksamer Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung in Textform, per E-Mail, Fax, postalisch oder telefonisch oder durch Auslieferung der Ware / Durchführung der Dienstleistung annehmen.

3. Angebote

3.1. Bis zum endgültigen Vertragsabschluss sind die Angebote der LubeControl, insbesondere hinsichtlich Ausführung, Preisen und Lieferfristen freibleibend und nicht bindend, soweit sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet werden.

4. Leistungsumfang und -termine

4.1. Für den Umfang einer Leistung ist nur eine von beiden Seiten unterzeichnete übereinstimmende Erklärung maßgebend. Falls diese nicht vorliegt, so hat die schriftliche Auftragsbestätigung von LubeControl Gültigkeit.

4.2. LubeControl haftet für die Leistungsangaben und Erklärungen seiner Angestellten und Erfüllungsgehilfen nur dann, wenn diese von LubeControl ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

4.3. Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen beruhen auf Schätzungen. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden und beginnen erst dann zu laufen, wenn der Vertragspartner von LubeControl die von ihm zuvor zu erbringenden Mitwirkungshandlungen (siehe 5.) erbracht hat.

5. Mitwirkung

5.1. Der Vertragspartner von LubeControl gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen – auch seitens seiner Erfüllungsgehilfen – rechtzeitig und für LubeControl kostenlos erbracht werden.

5.2. Der Vertragspartner von LubeControl trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge von dem ihm zu vertretender verspäteten, unrichtigen oder lückenhaften Angaben wiederholt werden müssen oder sich verzögern. LubeControl ist auch bei einem vertraglich vereinbarten Festpreis berechtigt, derartigen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. Mängel müssen LubeControl unverzüglich in Textform angezeigt werden.

6.2. Für Schäden, die aufgrund von unrichtigen Angaben des Kunden entstanden sind, haftet LubeControl nicht.

6.3. Als Gewährleistung kann der Vertragspartner nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Schlägt dieser fehl, kann der Vertragspartner die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

6.4. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere eine Haftung für Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig verursacht oder resultiert unmittelbar aus der Verletzung einer sogenannten Kardinalspflicht gemäß diesem Vertrag.

6.5. Die Haftungsbeschränkungen von LubeControl gelten in gleicher Weise auch zugunsten seiner Mitarbeiter und leitenden Angestellten.

6.6. Die Haftung von LubeControl ist für alle Schäden eines Auftrages auf den Höchstbetrag von EUR 250,00 begrenzt. Gegenüber Ingenieuren und Vollkaufleuten ist außerdem jede Haftung der Art und dem Umfang nach auf solche Schäden beschränkt, die bei Vertragsabschluss für sie vorhersehbar waren.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Zusätzlich zu allen Preisen und Entgelten wird die im Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültige Umsatzsteuer erhoben.

7.2. Alle Vergütungen sind bei Fälligkeit sofort zahlbar. Skonti werden nicht gewährt.

7.3. Beanstandungen der Rechnung sind LubeControl innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Kalendertragen in Textform begründet mitzuteilen.

7.4. Die Gültigkeit vorbezahlter Leistungen ist nach § 195 BGB auf 3 Jahre beschränkt. Dabei gilt das Datum der Ausstellung des Probenbegleitscheines bzw. nach Zeitpunkt der eingegangenen Bestellung.

7.5. Eine Rückvergütung für nicht in Anspruch genommene Leistungen kann nicht gewährt werden.

7.6. Gegen Forderungen von LubeControl kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden.

7.7. Kommt der Vertragspartner von LubeControl in Zahlungsverzug, so schuldet er LubeControl vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, und zwar ohne Nachweis der Schadenshöhe und -entstehung.

8. Abtretung

8.1. Ein jede Vertragspartei kann Rechte und Pflichten aus einem Vertrag zwischen LubeControl und dem Vertragspartner nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei ganz oder teilweise übertragen/abtreten. Die Zustimmung darf stets verweigert werden, auch Gründe für etwaige Verweigerung muss die verweigernde Vertragspartei nicht etwa nennen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Durch LubeControl gelieferte Sachen bleiben Eigentum von LubeControl gemäß nachfolgenden Ziffern 9.2. bis 9.4. Ziffern 9.2. und 9.3. differenzieren ausdrücklich danach, ob der Vertragspartner von LubeControl Verbraucher oder ein Unternehmer ist.

9.2. Ist der Vertragspartner von LubeControl ein Verbraucher, findet nachfolgende Ziffer 9.3. keine Anwendung. Eine von LubeControl gelieferte Sache bleibt dann solange im Eigentum von LubeControl, bis die konkrete Sache vollständig an LubeControl bezahlt ist.

9.3. Ist der Vertragspartner von LubeControl ein Unternehmen, findet vorgehende Ziffer 9.2. keine Anwendung. Eine von LubeControl gelieferte Sache bleibt dann so lange Eigentum von LubeControl bis sämtliche Forderungen, die LubeControl aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner diesem Vertragspartner gegenüberzustehen und fällig sind, vollständig an LubeControl bezahlt sind.

9.4. Sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen gilt, dass bis zum Übergang des Eigentums auf den jeweiligen Vertragspartner dieser eine gelieferte Sache entsprechend deren konkret-funktionalem Zweck nutzen darf, die Sache aber keinesfalls an einen oder mehrere Dritte(n) dauerhaft weitergeben / überlassen, und / oder die Sache keinesfalls weiterverarbeiten und / oder weiterverarbeiten lassen darf. Der Vertragspartner hat die Sache mit Sorgfalt zu behandeln.

10. Urheberrechte und Veröffentlichungen

10.1. Alle Urheberrechte der von LubeControl erstellten Prüfungsergebnisse, Beurteilungen und Berechnungen verbleiben bei LubeControl.

10.2. Der Vertragspartner darf die von LubeControl erstellten Prüfungsergebnisse, Beurteilungen und Ausarbeitungen nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.

10.3. Die Weitergabe von Analysenergebnissen und Kommentaren and Laboratorien, die Ölanalysen im Wettbewerb zu LubeControl durchführen, ist untersagt. Eine Übermittlung von ermittelten Werten an ein Fremdlabor bedarf der schriftlichen Zustimmung von LubeControl. Einzelne Laborberichte können als Ausdruck oder als PDF-Datei an Dritte ohne Zustimmung durch LubeControl weitergeben werden.

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

11.1. Soweit gesetzlich zulässig gilt zwischen den Parteien als Gerichtsstand der Firmensitz von LubeControl GmbH in Freyburg (Unstrut) als vereinbart.

11.2. Für all sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Freyburg (Unstrut) als Firmensitz von LubeControl GmbH als Erfüllungsort.

11.3. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechtes und des Kaufrechtes.

12. Widerrufsbelehrung

12.1. Wenn Sie Unternehmer im Sinner des § 14 BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches) sind und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.

ADRESSE